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Lärmstandards für sechs Kategorien kleiner Hausgeräte werden in Kürze offiziell veröffentlicht

Vor kurzem hat die obligatorischen National Standard GB19606-2004 Lärmgrenzen für Haushalt und ähnliche Elektrogeräte, die offiziell am 1. August umgesetzt wurden Geräte, Food Shredder Die besonderen Anforderungen an Lärmgrenzen von sechs Arten kleiner Haushaltsgeräte, Luftbefeuchter, befinden sich derzeit in der Bühne der Online -Werbung von WTO / TBT und werden in Kürze offiziell veröffentlicht.

Der Entwurf für die Genehmigung der besonderen Anforderungen an Lärmgrenzen dieser 6 Arten von Produkten sieht vor, dass alle technischen Inhalte des Standards obligatorisch sind. Der spezifische Rauschwert muss im Typenschild oder des Betriebshandbuchs der Kategorie 6 -Produkte gekennzeichnet sein, und die Abweichung zwischen dem gemessenen und dem angegebenen Wert darf 3 dB (a) nicht überschreiten, und das Maximum darf den Standardgrenzwert nicht überschreiten. Li Yi, Direktor des technischen Ausschusses des National Household Appliance Standardization, sagte, dass Unternehmen dieser Reihe von Standards mehr Aufmerksamkeit schenken sollten. Als nationaler obligatorischer Standard sollten Unternehmen und Unternehmen, die an diesen sechs Arten von Produkten beteiligt sind, nach formell implementiert, strikt den Gesetzen und Vorschriften zu übereinstimmen und den Rauschwert von Produkten rechtzeitig auszudrücken.

Der Entwurf der besonderen Anforderungen an Luftbefeuchter mit Lärmgrenzen für Haushalt und ähnliche Elektrogeräte für die Zulassung behauptet, dass "das Geräusch von Luftbefeuchter der Schallkraftpegel den Vorschriften entspricht". Die besonderen Anforderungen an Lebensmittelmischungen mit Lärmgrenzen für Haushalt und ähnliche Elektrogeräte gelten für Lebensmittelmischungen mit Nennspannung von 220 V und Nennleistung von nicht mehr als 700 W. Für Haushalt und ähnliche Zwecke treibt der Motor die Klinge im Behälter zum Drehen an bei hoher Geschwindigkeit, um Essen zu rühren oder zu zerquetschen. Geräte mit einer Nennleistung von mehr als 700 W werden berücksichtigt. Die Anforderungen an die Rauschgrenze umfassen die Anforderungen an den Rauschwert des Immersionsnahrungsmittel -Bruchs und fester Lebensmittelbrecher. Es wird angegeben, dass die Rauschgrenze der Immersionsnahrungsmittelschleife beträgt: Der Rauschwert von Geräten mit Leistung ≤ 400 W darf 90 dB (a) nicht überschreiten, und der Rauschwert von Geräten mit Leistung ≤ 400 W darf 90 dB (a) nicht überschreiten; Die Rauschgrenze des festen Nahrungsmittelschleizes beträgt: Das Geräusch von Geräten mit Leistung ≤ 400 W darf 100 dB (a) nicht überschreiten, und das Geräusch von Geräten mit Leistung ≤ 400 W darf 105 dB (a) nicht überschreiten.

Die besonderen Anforderungen an Geräuschgrenzen von Haushalt und ähnlichen Elektrogeräten und elektrischen Küchengeräten gelten auch für Geräte mit motorischer Eingangsleistung von nicht mehr als 700 W, und die Anforderungen für Geräte mit Strom über 700 W werden ebenfalls berücksichtigt. Laut Li Yi gilt dieser Standard für andere elektrische Küchengeräte als auf Nahrungsmittelschredder wie Soja -Milchmaschine, Entsafter usw. Der Standard gibt spezifische Rauschgrenzen an.

Die Geräuschgrenzwerte von Haushalt und ähnlichen Elektrogeräten, besondere Anforderungen an Staubsauger und Wasserabsorptionsgeräte gelten nur für Staubsauger und Wasserabsorptionsgeräte (einschließlich ihrer Zubehör und Komponenten), die in Familien und ähnlichen Anlässen verwendet werden. Die Anforderungen an die Produktrauschgrenze sind: Wenn die Nennleistung des Staubsaugers ≤ 1000 W beträgt, muss die Rauschgrenze ≤ 84 dB (a) betragen; Für die Nennleistung > 1000 W und ≤ 1400 W beträgt die Rauschgrenze ≤ 86 dB (a); Für die Nennleistung > 1400 W beträgt die Rauschgrenze ≤ 90 dB (a). Der Geräuschwert des Reinigungsgeräts von Wasserabsorption darf nicht größer als 90 dB (a) sein.

Die Geräuschgrenzen der Produkte sind auch in den besonderen Anforderungen für Geschirrspüler und die besonderen Anforderungen an Luftreiniger festgelegt. Unter ihnen muss der Schallleistungspegelgeräusch des Luftreinigers den Bestimmungen in Tabelle 3 entsprechen größer als 65 dB (a), und der eingebettete Geschirrspüler darf nicht größer als 58 dB (a) sein.

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